Entsprechend DIN 18799 Teil 2 und europäischer Norm DIN EN 353-1 in Verbindung mit RFU CNB/P/11/73, DGUV Information 208-032 (bisher BGI/GUV-I 5189) und geltenden Unfallverhütungsvorschriften
Die Zustiegssicherung wird einfach in eine Sprosse eingehängt und mittels bauseitigem Vorhängeschloss gesichert
Dadurch kann die Einholmleiter nicht von Unbefugten bestiegen werden