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Messtechnische Kontrolle von Blutdruckmessgeräten

Produktinformationen "Messtechnische Kontrolle von Blutdruckmessgeräten"

Messtechnische Kontrolle. Nach § 11 der Medizinprodukte-Betreiberverordnung müssen Blutdruckmessgeräte alle 2 Jahre einer messtechnischen Kontrolle unterzogen werden. Die Kontrolle der Blutdruckmesser SÖHNGEN® kann gegen eine Gebühr auch von SÖHNGEN® durchgeführt werden. Dazu senden Sie bitte das Gerät an SÖHNGEN® ein - Sie erhalten es nach erfolgter Kontrolle mit dem geforderten Prüfzeichen versehen zurück. Bitte beachten Sie: Die Einsendung an SÖHNGEN® muss portofrei erfolgen. Bei Rücksendung der Geräte nach erfolgter Kontrolle wird eine Paketpauschale in Höhe von EURO 6,50 je Sendung berechnet - es ist daher zu empfehlen, mehrere Geräte gleichzeitig zur Kontrolle einzusenden.

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Hersteller Söhngen GmbH, W.
Herstellerangaben

W.Söhngen GmbH
Platter Straße 84
65232 Taunusstein

Germany

06128-873-0

info@soehngen.com

 


Herstellerartikelnummer 0107900